Legale Selbstverteidigungswaffen

Legale Selbstverteidigungswaffen

Nicht immer ist ein Waffenschein nötig – eine Übersicht

Die Deutschen und Österreicher rüsten auf. Immer mehr Menschen beantragen einen kleinen Waffenschein, um sich und ihre Liebsten zu schützen. Schockierende Nachrichten wie Messerangreifer, die scheinbar wahllos auf Passanten einstechen, verunsichern die Bevölkerung. Raubüberfälle wegen kleiner Geldbeträge werden häufiger. Das Sicherheitsbedürfnis steigt. Das Mitführen einer Schreckschusswaffe verspricht jedoch nur eine Scheinsicherheit. Es gibt effektivere Möglichkeiten, sich gegen einen Angriff zur Wehr zu setzen. Dazu ist noch nicht einmal ein kleiner Waffenschein erforderlich. Der folgende Ratgeber listet die besten legalen Selbstverteidigungswaffen auf.

Selbstverteidigungswaffen, für die der Besitz eines Waffenscheins nicht obligatorisch ist

1. Pfefferspray

Pfefferspray ist eins der beliebtesten Mittel zur Selbstverteidigung. Kein Wunder, denn es ist frei verkäuflich, legal und einfach in der Handhabung. Darüber hinaus ist es günstig im Erwerb und auch ohne großen Kraftaufwand nutzbar.

Wirkung

Bei dem zugrunde liegenden Wirkstoff handelt es sich um Capsaicin. Dieser wird aus der Chilipflanze gewonnen und sorgt beim Angreifer für eine Entzündungsreaktion der Haut und Schleimhäute. Die Folge sind brennende und tränende Augen sowie vorübergehende Kampfunfähigkeit. Die gewonnene Zeit kann demnach zur Flucht oder Fesselung des Täters genutzt werden.

Pfefferspray wird zumeist in drei Sprühvarianten angeboten. Bis vor ein paar Jahren war der Sprühnebel die verbreiteste Option. Dieser ist jedoch sehr windanfällig. Deshalb greifen die meisten Verbraucher heutzutage auf Pfeffergel oder den ballistischen Sprühstrahl zurück.

Rechtliches

Sofern das Pfefferspray als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, darf es in Deutschland frei erworben und mitgeführt werden. Eine Altersbeschränkung oder spezielle Aufbewahrungsregeln existieren nicht. Ferner darf die Reichweite des Sprühstrahls nicht über 2 m liegen. Streng genommen darf es nicht zum Zweck der Verteidigung gegen Menschen mitgeführt werden, sondern lediglich zur Abwehr eines tierischen Angriffs. In einer Notwehrsituation, das heißt, wenn Sie Opfer eines gegenwärtigen Angriffs auf Ihre Gesundheit sind, dürfen Sie im Rahmen der Notwehr den Täter dennoch mit dem Pfefferspray außer Gefecht setzen.

Aus juristischer Sicht vollenden Sie dabei eine gefährliche Körperverletzung. Aufgrund des Rechtfertigungsgrunds der Notwehr machen Sie sich jedoch nicht strafbar.

Situation in Österreich

In Österreich hingegen gilt Pfefferspray als Waffe und fällt unter die Regelungen des Waffengesetzes. Der Besitz und das Mitführen sind für Menschen unter 18 Jahren prinzipiell verboten. Gebraucht werden darf die Selbstverteidigungswaffe ausschließlich in Notwehrsituationen.

2. Pfefferspraypistole

Pfefferspraypistolen sind dem gewöhnlichen Pfefferspray sehr ähnlich. Allerdings sind sie teurer in der Anschaffung.

Wirkung

Als Wirkstoff wird auch hier Capsaicin genutzt. Anstatt 2 m sind Reichweiten von bis zu 7 m möglich. Dies kommt auf die jeweilige Pistole an. Es ist wichtig, auf das Gesicht des Angreifers zu zielen, da andernfalls das Capsaicin keine Wirkung entfalten kann. Aufgrund der Feuergeschwindigkeit sind Pfefferspraypistolen windunauffällig.

Rechtliches

Pfefferspraypistolen sind in Deutschland legal. Rechtlich problematisch kann es werden, wenn das Produkt einer Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. Denn dann handelt es sich gegebenenfalls um eine sogenannte Anscheinswaffe. Derartige Versionen dürfen in der Öffentlichkeit nicht mitgeführt werden. Der Transport muss in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. Zudem darf der unmittelbare Zugriff auf die Waffe nicht möglich sein.

Weiterhin gilt äquivalent zu den Regelungen für Pfeffersprays, dass der Wirkstoff als Mittel zur Tierabwehr gekennzeichnet sein muss. Im Fall eines gegenwärtigen Angriffs auf Ihr Leben, dürfen Sie Pfefferspraypistolen benutzen. Bedenken Sie jedoch, dass Polizisten im Eifer des Gefechts Schwierigkeiten haben könnten, Sie als Opfer und nicht als Täter zu interpretieren. Darüber hinaus könnte Ihre Selbstverteidigungswaffe zunächst irrtümlich als Schusswaffe klassifiziert werden.

Situation in Österreich

Die Vorschriften unterscheiden sich nicht von denen für Pfefferspray.

3. Elektroschocker

Bei Elektroschockern handelt es sich um kleine, kompakte Geräte, die mit Stromimpulsen arbeiten. Auf potenzielle Angreifer wirken sie äußerst abschreckend.

Wirkung

Bei der Nutzung von Elektroschocken geben diese Stromimpulse ab. Mögliche Folgen sind Verkrampfungen der Muskulatur und unkontrolliertes Zittern. Täter können dadurch außer Gefecht gesetzt werden. Einschränkend ist zu erwähnen, dass sie nur für den Nahkampf verwendet werden können. Die beiden Pole müssen direkt auf der Haut beziehungsweise der Kleidung des Angreifers aufliegen. Tun Sie dies nicht, sind Elektroschocker wirkungslos.

Weitere Problematiken ergeben sich insbesondere im Winter. Die Elektrizität kann die dicke Kleidung nicht durchdringen und verursacht so keinen Schaden.

Rechtliches

Elektroschocker fallen unter das deutsche Waffengesetz und werden dort als Elektroimpulsgeräte bezeichnet. Der Umgang mit ihnen ist untersagt, sofern sie kein amtliches Prüfzeichen tragen. Dieses besteht aus einem Piktogramm mit den Ziffern „PTB“ im Inneren und bestätigt, dass das Produkt gesundheitlich unbedenklich ist. Varianten ohne derartige Kennzeichnung sind illegal. Das gilt für den Erwerb, den Besitz und das Mitführen.

Zwecks Erwerb ist kein Waffenschein nötig. Sie müssen lediglich das 18. Lebensjahr vollendet haben. Elektroschocker dürfen in der Öffentlichkeit außer bei öffentlichen Veranstaltungen geführt werden.

Situation in Österreich

In Österreich können Elektroschocker ab einem Alter von 18 Jahren legal gekauft und mitgeführt werden. Es handelt sich um keine verbotene Waffe. Beim Erwerb ist das Alter nachzuweisen.

4. Kubotan

Ein Kubotan wird auch als Tactical Pen bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen kleinen Stock beziehungsweise Stab aus hartem Material wie Metall. Er kann unauffällig am Schlüsselbund getragen werden und ist somit in gefährlichen Situationen stets griffbereit.

Wirkung

Ein Kubotan eignet sich ausschließlich für den Nahkampf. Ursprünglich wurde er in verschiedenen Kampfkünsten verwendet. Mit gezielten Schlägen auf die Nervendruckpunkte eines Angreifers kann dieser abgewehrt werden. Bereits jetzt ist klar, dass sich ein Kubotan zum Zweck der Selbstverteidigung nicht für den Normalbürger eignet. Das zielsichere Treffen der Vitalpunkte in einem Kampf erfordert viel Erfahrung.

Bei richtiger Anwendung hingegen ist der Kubotan ein effektives Mittel zur Selbstverteidigung, da mit wenig Kraftaufwand großer Druckschmerz erzeugt werden kann.

Rechtliches

Der Besitz, der Erwerb und das Mitführen eines Kubotan ist in Deutschland legal und ohne Einschränkungen möglich. Es handelt sich nicht um eine Waffe, die unter das deutsche Waffengesetz fällt.

Situation in Österreich

Die rechtliche Lage in Österreich unterscheidet sich nicht von der in Deutschland.

5. Schlagstöcke

Schlagstöcke sind Hiebwaffen aus Metall, Gummi oder Holz. Sie zählen zu den vermutlich ältesten Nahkampfwaffen der Welt und zeichnen sich durch ihre längliche Form und der Tatsache, dass sie mit einer Hand genutzt werden können, aus.

Wirkung

Gezielte Schläge auf den Körper des Angreifers setzen diesen außer Gefecht. Schlagstöcke sind hierbei dazu geeignet, erhebliche Verletzungen herbeizuführen. Dies gilt insbesondere, wenn Schläge gegen den Kopf oder den Genitalbereich ausgeführt werden. Kraftvolle Hiebe gegen das erstgenannte Körperteil sind unter Umständen tödlich.

Der richtige Umgang mit Schlagstöcken sollte vorher erlernt werden. Andernfalls überwiegen die Gefahren dem Nutzen, da ungeübte Personen vom Täter schnell entwaffnet werden.

Rechtliches

Schlagstöcke dürfen in Deutschland legal erworben und besessen werden, sofern der Käufer über 18 Jahre alt ist. Einschränkungen bestehen hinsichtlich des Führens in der Öffentlichkeit.
Dies ist nur bei berechtigtem Interesse gestattet. Hierzu zählt exemplarisch die Berufsausübung, die Brauchtumspflege oder die Verwendung beim Sport.

Zudem gilt in solchen Konstellationen das Gebot, dass der Transport in einem verschlossenen Behältnis erfolgen muss. Sie dürfen keinen sofortigen Zugriff auf den Schlagstock haben.

Gänzlich verboten und illegal sind Totschläger und Stahlruten. Diese dürfen weder erworben, besessen noch geführt werden.

Situation in Österreich

Totschläger und Stahlruten sind auch in Österreich verboten. Ansonsten sind Schlagstöcke ab dem 18. Lebensjahr im Waffenhandel frei erhältlich. Bis auf Ausnahmen wie beispielsweise bei Versammlungen und Veranstaltungen, können Schlagstöcke mitgeführt werden.

Gegenstände, die nicht als Waffe gelten, aber zur Selbstverteidigung geeignet sind

1. Feuerzeuge und Lippenstifte

Feuerzeuge und Lippenstifte verstärken die Schlagkraft, sofern sie in der verschlossenen Faust getragen werden. So ist es auch für Frauen möglich, einen körperlich überlegenen Angreifer kampfunfähig zu schlagen. Darüber hinaus sind derartige Gegenstände exemplarisch in der Handtasche oder der Hosentasche immer dabei und zugriffsbereit.

2. Plastikflaschen

Plastikflaschen können sowohl zum Angriff als auch zur Verteidigung genutzt werden. Sie fungieren als Verteidigungswerkzeug, indem sie Angriffe mit der Faust oder Gegenständen blocken. Alternativ lassen sich Hiebe gegen den Körper des Täters ausführen.

3. Schlüssel

Schlüssel eignen sich nicht nur zum Öffnen von Türen. Zwischen den Fingergliedern eingeklemmt, sind sie in Notfällen ein effektives Tool zur Selbstverteidigung. Durch ihre Spitze Form können sie erhebliche Verletzungen hervorrufen.

4. Regenschirme

Regenschirme sind perfekt, um unliebsame Menschen auf Abstand zu halten. Des Weiteren sind sie als Schlaginstrument nutzbar und können gleichzeitig zur Abwehr von Schlägen genutzt werden. Auch Stiche gegen den Oberkörper sind dank des spitzen Endes realisierbar.

Fazit

Pfefferspray und Pfefferspraypistolen sind die effektivsten Waffen zur Selbstverteidigung. Sie sind kostengünstig in der Anschaffung, einfach in der Handhabung und passen in jede Tasche oder jeden Rucksack.

Elektroschocker hingegen sind weniger geeignet. Die Gefahr der Entwaffnung ist groß und dicke Kleidung im Winter verhindert effektive Stromimpulse.

Auch ein Kubotan gehört ausschließlich in professionelle Hände und ist für Laien ungeeignet.

Schlagstöcke eignen sich aufgrund gesetzlicher Restriktionen hinsichtlich des Führens in der Öffentlichkeit ebenfalls nicht.

Alltagsgegenstände wie Schlüssel, Plastikflaschen und Regenschirme wurden nicht zur Abwehr von Angriffen konzipiert. Trotzdem können Sie in Notsituation ein zweckmäßiges Hilfsmittel darstellen. Der größte Vorteil ist, dass solche Gegenstände stets griffbereit sind.

Foto: Depositphotos.com – AndrewLozovyi

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