Pfefferspray erlaubt?

Pfefferspray erlaubt?

Pfefferspray – Wissen, Rechtliches und Kauf

Wer gerne scharf kocht, könnte eine Ahnung davon haben, wie Pfefferspray wirkt. Denn der Reizstoff brennt wie frische Chilischoten – und gilt als wirksames Mittel zur Selbstverteidigung. Doch wann ist das Spray legal und welche Art der Verwendung ist wirklich erlaubt? Hier finden potenzielle Nutzer und andere Interessenten Antworten auf alle wichtigen Fragen.

Viele denken bei Pfefferspray an ein harmloses, aber wirksames Mittel zur Abwehr von Angreifern. Die kleinen Dosen passen in jede Hand- oder Jackentasche und sind inzwischen leicht erhältlich – nicht nur in Waffengeschäften und Online-Shops, sondern sogar in Drogerieläden. Doch das Spray ist nicht ungefährlich und nicht immer legal. Auch wenn Pfefferspray in Deutschland grundsätzlich frei verkauft werden darf.

Bei der Frage nach der Legalität spielt das Etikett eine wichtige Rolle. Denn nur Pfefferspray, das deutlich als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist, darf mitgeführt werden. Auch ähnlich lautende, eindeutige Formulierungen wie „Tier- und Hundeabwehrmittel“, „Tierabwehrgerät“ oder „nur zur Tierabwehr“ sind möglich. Fehlt ein solcher Hinweis, fällt das Pfefferspray automatisch unter das Waffengesetz. Damit ist der Besitz strafbar (oder nur mit Waffenschein zulässig). Eine 32-jährige Frau aus Kamenz in Sachsen hat genau diese Erfahrung gemacht. Sie führte Pfefferspray bei sich, das nicht eindeutig als Tierabwehrspray gekennzeichnet war. Die Polizei stellte das Spray sicher und erstattete Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. www.saechsische.de/anzeige-wegen-pfefferspray-tut-das-not-3950394.html

Wirkstoff von Pfefferspray und Herkunft des Namens

Wer nach dem Schneiden von Chilischoten mit den Fingern an Augen, Nase oder Mund gekommen ist, kennt das fürchterliche Brennen, das das Fruchtgemüse aus der Gattung Paprika verursacht. Im Harzöl der Chili steckt nämlich der Wirkstoff Oleoresin Capsicum (kurz OC). Er wird extrahiert, in Alkohol gelöst und mit Wasser oder einem Gas vermischt, damit ein Spray entsteht. Pfeffer steckt in Pfefferspray nicht. Ein Übersetzungsfehler ist für die irreführende deutsche Bezeichnung verantwortlich, da „pepper“ (wie „pepper spray“) auf Englisch sowohl Pfeffer als auch Paprika (wie das Fruchtgemüse „chile pepper“ oder „bell pepper“) bedeuten kann.

Rechtliches: Ist Pfefferspray legal und ab welchem Alter ist Pfefferspray erlaubt?

Die Situation in Deutschland ist komplex. Pfefferspray darf grundsätzlich frei verkauft und gekauft werden. Mitführen darf man es nur, wenn es sich um ein klar gekennzeichnetes Tierabwehrspray handelt. Dann bestehen für den Erwerb und das Mitführen keinerlei Altersbeschränkung. Der Einsatz ist allerdings nur zur Notwehr erlaubt.

Ist das Pfefferspray nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet, gilt es als Reizstoffsprühgerät und damit als Waffe. Reizstoffsprühgeräte dürfen nicht ohne Weiteres mitgeführt werden. Grundsätzlich ist der Besitz eines Reizstoffsprühgeräts erst ab einem Alter von 14 Jahren möglich, in einigen Bundesländern (wie zum Beispiel in Sachsen) ist sogar ein (kleiner) Waffenschein notwendig. Der Einsatz ist auch hier nur zur Notwehr erlaubt.

In Österreich gilt Pfefferspray als Waffe und darf nicht von Personen unter 18 Jahren erworben oder besessen werden. Der Einsatz ist nur zur Notwehr erlaubt.

In den Beneluxstaaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg) ist Pfefferspray verboten, es darf nicht verkauft oder mitgeführt werden. In Großbritannien gilt Pfefferspray als Waffe und ist ebenfalls verboten.

Was bewirkt Pfefferspray?

Pfefferspray wirkt auf dreierlei Weise und verursacht meist schlagartig medizinische Symptome an den Augen, den Atemwegen und an der Haut.

Die Augen: Pfefferspray verursacht einen starken Schmerz und eine Schwellung der Schleimhäute. Die Augenlider schließen sich instinktiv für mindestens fünf Minuten. Anschließend lassen sich die Augen wieder öffnen, sie tränen mitunter stark und mit der klaren Sicht kann es mehrere Stunden dauern.

Die Atmung: Pfefferspray bewirkt heftigen Husten und eine temporäre Entzündung der Schleimhäute. Es kann zu Atemnot oder sogar zum Ersticken kommen, vor allem, wenn Atemwegserkrankungen oder Asthma vorliegen. Auch Herzkrankheiten und Drogenkonsum steigern das Risiko.

Die Haut: Pfefferspray brennt auf der Haut, führt zu Rötungen, Quaddeln und Juckreiz. Je nach Dosierung kann der Juckreiz sogar mehrere Tage andauern.

Wann hört Pfefferspray auf zu brennen und welche Gegenmaßnahmen helfen?

Das akute Brennen dauert etwa 20 Minuten. Die Wirkung von Pfefferspray kann man aber noch Stunden später spüren. Wer von Pfefferspray getroffen wird, sollte sofort Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Augen gilt es gründlich auszuspülen (die unteren und oberen Lider dabei aufhalten und Kontaktlinsen unbedingt herausnehmen). Die Augen möglichst nicht reiben, das macht die Sache nur schlimmer. Mit Pfefferspray getroffene Hautstellen sollten mindestens zehn Minuten lang mit kaltem Wasser abgespülten werden, damit sich die Poren schließen.

Wann darf man Pfefferspray einsetzen? Was erlaubt ist – und was nicht

Pfefferspray gilt als legitimes Verteidigungsmittel gegen aggressiv gewordene Tiere wie Bären, Eber, Hunde oder Wölfe. Bei Wildtieren, die dem Menschen für gewöhnlich fernbleiben und unvermittelt auf einen zu rennen, darf Pfefferspray (Tierabwehrspray) eingesetzt werden, ehe es zum direkten Kontakt kommt. Als Tierabwehrspray gekennzeichnetes Pfefferspray darf man gegen Hunde einsetzen, wenn der Hund tatsächlich angreift. Besteht keine Gefahr, darf es nicht verwendet werden. Das bloße Gefühl der Bedrohung, etwa weil ein Hund auf einen zukommt, ist ein subjektiver Eindruck und kann im Einzelfall vor Gericht nicht als ausreichend gewertet werden.

Gegen Menschen darf Pfefferspray (als Tierabwehrspray gekennzeichnet oder nicht) nur dann zum Einsatz kommen, wenn es sich um Notwehr handelt. Auch eine Notwehrlage zugunsten Dritter ist legitim. In einer Notwehrsituation dürfen zur Selbstverteidigung grundsätzlich alle Dinge benutzt werden, die zur Hand sind. Auch wenn sie eigentlich nicht zur Verteidigung vorgesehenen waren, beispielsweise der Schlüsselbund, die Handtasche, ein Stück Holz oder eben ein Pfefferspray.

Der Selbstschutz muss aber immer „verhältnismäßig“ sein. Das heißt, dass man nicht übermäßig mit Pfefferspray herum sprühen darf, wenn der Angreifer schon außer Gefecht ist, zum Beispiel bereits am Boden liegt. Die exzessive Verwendung würde juristisch als „Notwehrexzess“ gelten und kann in einem späteren Strafverfahren negativ wirken. https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/ist-es-erlaubt-pfefferspray-dabei-zu-haben

Besteht keine Notwehrlage, ist der Einsatz von Pfeffer­spray nicht erlaubt. Wer, ohne in Gefahr zu sein, Pfefferspray versprüht, begeht gefährliche Körperver­letzung und macht sich damit strafbar. Die Mindeststrafe für gefährliche Körperver­letzung beträgt (auch in minder schweren Fällen) drei Monate Gefängnis. Allerdings ist im Zweifelsfall nicht feststellbar, ob es sich um Notwehr gehandelt hat oder nicht.

Wann darf die Polizei Pfefferspray einsetzen?

Die Polizei setzt Pfefferspray zur Ausübung unmittelbaren Zwangs aus. Etwa bis zur Jahrtausendwende wurde zu diesem Zweck vorrangig Chlorbenzyliden-Malonsäuredinitril (kurz CS-Gas, ein chemischer Reizstoff) verwendet. Die Wirkung von CS-Gas ist jedoch erheblich unzuverlässiger als die von Pfefferspray. Meist wird zuerst das Spray benutzt, bevor Schlagstöcke oder Schusswaffen zum Einsatz kommen müssen. Typische Situationen sind randalierende Personen, die sich der Polizei widersetzen oder Proteste, die aufgelöst werden sollen. Eine Studie des US-Justizministeriums zeigt, dass die Zahl der Verletzungen bei Verdächtigen und Polizei seit dem Einsatz von Pfefferspray gesunken ist.

Welches Pfefferspray verwendet die Polizei?

Polizisten verwenden nicht nur Pfefferspray mit echtem Chili-Wirkstoff (OC), sondern auch Sprays mit synthetischen Wirkstoffen wie Omega-Chloracetophenon (CN-Gas) oder CS-Gas. In Deutschland unterliegt von der Polizei verwendetes Pfefferspray der Technischen Richtlinie Reizstoff-Sprühgeräte („TR RSG“). Verwendet werden vier unterschiedliche Ausführungen (RSG 1, RSG 2, RSG 3 und RSG 4). Sie sind für Zivilisten auf dem freien Markt nicht erhältlich. Vergleichbare zivile Ausführungen sind jedoch erhältlich. Die Reichweite solcher polizeilicher Reizstoffsprühgeräte liegt zwischen vier und sieben Metern. Je nach Typ enthalten die Reizstoffsprühgeräte von 63 Milliliter bis zu 400 Milliliter. Die Größeren ähneln Getränkedosen und werden als eine Art Granate in die Menge geworfen, um Menschenansammlungen aufzulösen.

Was passiert, wenn Pfefferspray abgelaufen ist?

Grundsätzlich steht auf jeder Pfefferspraydose ein Ablaufdatum, das die Haltbarkeit des Pfeffersprays angibt. Meist handelt es sich um zwei bis vier Jahre. Nach Ablauf der Haltbarkeit könnte sich die Wirkung verändern oder die Sprühfähigkeit beeinträchtigt sein.

Wie soll man Pfefferspray entsorgen?

Eine vollständig entleerte Spraydose kann über den „Gelben Sack“ beziehungsweise die „Gelbe Tonne“ entsorgt werden, da Verpackungen aus Metall dort hinein gehören. Teilentleerte oder volle Spraydosen sollten über eine Sammelstelle (Recycling- oder Wertstoffhof) als Sonderabfall entsorgt werden, da sie unter Druck stehen und bei unsachgemäßer Lagerung platzen können. Wie immer gilt es aber, die örtlichen behördlichen Vorschriften zu beachten, da an dieser Stelle nur generelle Informationen gegeben werden können.

Foto: Depositphotos.com – vchalup2

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