Securitys mit Waffen

Securitys mit Waffen

Sicherheitspersonal darf nicht automatisch Waffen tragen. Es gibt aber Ausnahmen.

Im Allgemeinen darf sich das Sicherheitspersonal nicht nach Belieben bewaffnen. Sie dürfen Schutzausrüstung oder Waffen nur mit sich führen, wenn dies von dem Arbeitgeber in der Anweisung ausdrücklich vorgeschrieben ist. Darüber hinaus gewährt das Bestehen einer zertifizierten Sicherheitsprüfung und einer Qualifikationsprüfung einem Sicherheitsbeauftragten NICHT automatisch das Recht, eine Schusswaffe zu tragen oder zu erwerben. Dies erfordert zusätzliche Qualifikationen. Zum Beispiel ein Waffentest nach § 7 WaffG.

Das deutsche Waffengesetz unterscheidet zwischen Feuerwaffen und „tragbaren Gegenständen“ im Sinne des Waffengesetzes. Die genaue Klassifizierung ist schwieriger, sollte aber für einen groben Überblick ausreichen. Jeder kann sich etwas unter Schusswaffen vorstellen. Dazu gehören Revolver, Pistolen und verschiedene Arten von Gewehren. Tragbare Gegenstände sind im Sinne des WaffG zum Beispiel Messer und Schwerter, Keulen, elektrische Impulsgeräte usw.

Sowohl Schusswaffen als auch tragbare Gegenstände gelten als Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Zugleich gibt es jedoch völlig andere Regeln, die festlegen, welche gekauft oder verwendet werden dürfen. Die Führung einer Waffe ist ein Akt der tatsächlichen Gewalt außerhalb des eigenen Geschäfts, eigenen Zuhauses, des eigenen Eigentums oder eines Schießstandes.

Warum steigt die Nachfrage nach Sicherheitspersonal mit Bewaffnung

Nach diversen Anschlägen in Deutschland und den Nachbarregionen stieg die Nachfrage nach privaten und bewaffneten Sicherheitsdiensten. Eine Umfrage des Bundesverbandes der Sicherheitsindustrie unter rund 800 Mitgliedsunternehmen ergab, dass etwa ein Drittel der Unternehmen nach den Anschlägen zusätzliche Anfragen erhielten.

Die meisten neuen Nachfragen kommen von privaten Unternehmen, die nach Möglichkeiten suchen, ihre Gebäude und Veranstaltungen zu schützen. Die Hälfte der möglichen zusätzlichen Aufträge bezieht sich auf die Erweiterung bestehender Schutzmaßnahmen. Laut dem Sprecher kann dies eine Stärkung des Personals sowie eine Verlängerung der Schutzzeit erfordern. In 21 % der neuen Anfragen „besteht kein Zweifel daran, dass ein enger Zusammenhang mit der Zunahme von Anschlägen und Gewaltbereitschaft besteht.

Bekommt man als Security einen Waffenschein?

Deutschland hat strenge Regeln, was den Waffenbesitz angeht. Bestimmte Voraussetzungen bestimmen, welche Personen sie führen dürfen und was zu beachten ist. Dies sind hauptsächlich Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen wie Personenschutzdienste und Sicherheitskräfte.

Bisher hat eine Sicherheitsfirma die Erlaubnis erhalten, Waffen für einen Zeitraum von drei Jahren zu besitzen und zu führen. Im Jahr 2015 haben sich zu diesem Thema wesentliche Änderungen ergeben. Jetzt muss eine bestimmte Sicherheitsanweisung vorliegen – diese erhält eine Erlaubnis zum Tragen von Waffen. Dies geschieht nur, wenn Sie zweifelsfrei nachweisen können, dass eine Waffe unbedingt erforderlich ist, um ein Eigentum, eine Person, Geld oder etwas anderes zu schützen. Grundlage ist die derzeit gültige Verwaltungsverordnung in Bezug auf die anwendbare Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Gemäß dem Waffengesetz kann ein Sicherheitsunternehmen eine Lizenz zum Tragen einer Feuerwaffe nur für eine bestimmte Schutzanordnung erhalten. Diese gilt nur für eine gewisse bedrohte Person oder ein bestimmtes Objekt.

Um berechtigt zu sein, eine Waffe zu besitzen, müssen Sie eine Waffenbesitzkarte vorzeigen. Unterschieden wird zwischen grünen, gelben und roten Waffenbesitzkarten:

  • Die grüne Waffen-Fähigkeitskarte gilt für Jäger und Schützen.
  • Die gelbe Waffenbesitzkarte gilt nur für Sportschützen und muss vom Schießsportverband genehmigt werden.
  • Die rote Waffenbesitzkarte wird von Waffensammlern und Waffenexperten verwendet.

Um eine Waffenbesitzkarte zu beantragen, muss der Besitzer der Waffe bestimmte Anforderungen erfüllen. Sie enthalten die folgenden Punkte:

  • Sie müssen sicher mit der Waffe umzugehen.
  • Sie müssen volljährig sein.
  • Sie müssen die erforderliche Erfahrung nachweisen.
  • Sie müssen die Notwendigkeit nach dem Waffengesetz beweisen.

Wenn Sie einen Sicherheitsdienst betreiben und selbstständig sind oder als persönlicher Wachmann oder Sachwächter arbeiten, wird dieser Umstand nach dem Waffengesetz normalerweise als Notwendigkeit anerkannt. Eine einzige Waffenbeherrschungskarte reicht jedoch nicht aus, um eine Waffe zum Schutz von Personen oder Eigentum zu verwenden. Sie benötigen außerdem eine Waffenlizenz.

Welche Ausbildung ist nötig?

Die Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma müssen entsprechend geschult und bei der Polizei benannt werden. Wenn Sie einem Arbeitnehmer eine Waffe geben, um seine Arbeit in Ihrem Sicherheitsdienst oder in Ihrer engen Schutzfirma zu erledigen, müssen Sie den Mitarbeiter der zuständigen Polizeibehörde melden. Die dafür nötige Ausbildung testet die persönliche Fitness, Zuverlässigkeit und Erfahrung des Sicherheitsbeauftragten. Sie können die Mitarbeiter direkt zur Polizei schicken, um einen Waffentest durchzuführen oder sich für einen alternativen Kurs an einem anerkannten Institut anmelden. Sie dürfen einem Betriebsangehörigen nur dann Munition oder Schusswaffen übergeben, wenn die zuständige Waffenbehörde die erforderlichen Waffengenehmigungen erteilt.

Dürfen Sicherheitsdienste Waffen tragen?

Schusswaffen werden bei privaten Sicherheitsdiensten im Allgemeinen nicht benötigt. Die Ausrüstung des Sicherheitspersonals dient normalerweise nur der Selbstverteidigung und dem Schutz, wie z. B. der Verwendung von Pfefferspray in Notfällen oder speziellen Westen. Der Einsatz von Waffen kann jedoch zu besonderen Anlässen erforderlich sein, beispielsweise zum Schutz von Personen oder zum Transport von Wertsachen.

Allerdings darf nicht jeder Wachmann eine Waffe tragen. Dies liegt daran, dass eine offiziell ausgestellte Waffenlizenz (in Österreich ein Waffenpass) und ein psychologisches Gutachten erforderlich sind. Darüber hinaus muss die Sicherheitsfirma (die selbst über eine Waffenlizenz verfügen muss) den Bedarf für ihre Mitarbeiter nachweisen. Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, können Schusswaffen der Kategorie B wie Pistolen oder Revolver verwendet werden.

Der Sicherheitsdienst, der ausgewählte Betriebsangehörige mit Waffen versorgt, muss ihnen regelmäßige physische und psychologische Schulungen anbieten, um ihnen den Umgang mit Waffen beizubringen und damit den Kunden hohe Standards zu gewährleisten. In der Tat werden Waffen selten verwendet, aber Revolver und Pistolen haben eine gute abschreckende Wirkung und tragen somit zu einer erhöhten Sicherheit bei.

Darf ein Security einen Schlagstock oder Pfefferspray tragen

In einigen Sicherheitsanwendungen sind Schutzausrüstungen wie Reizsprays, Schlagstöcke usw. unverzichtbar. Grundsätzlich darf sich der Durchschnittsverbraucher jedoch nicht mit einem Schlagstock verteidigen – dies ist nur der Polizei und privaten Sicherheitsunternehmen gestattet.

Sicherheitspersonal kann nur die Ressourcen verwenden, die vom Unternehmen gemäß den Serviceanweisungen autorisiert wurden. Andernfalls haftet der Unfallversicherungsverband des Arbeitgebers nicht für Schäden. Im schlimmsten Fall muss der Wachmann den gesamten Schaden aus eigener Tasche bezahlen (einschließlich Rettungsdiensten, Krankenhausrechnungen, Verdienstausfällen und Rehabilitationsmaßnahmen). Welche Art von Betriebsausrüstung für die Sicherheit benötigt wird, wird bei der Bewertung der Risiken des geschützten Objekts bestimmt.

Der von der Polizei häufig verwendete Schlagstock, auch Tonfa genannt, ist ein gerader Schlagstock mit rechteckigem Griff. Der separate Griff ermöglicht viel mehr Schläge und Winkel als ein normaler Schlagstock. Dank des Griffs eignet sich diese Variante auch sehr gut zum Blockieren von Angriffen mit stumpfen Objekten. Diese Option ist der Polizei vorbehalten.

Reizsprays wirken ätzend auf Atemwege, Augen und Schleimhäute. Wenn ein Reizstoff ins Gesicht gelangt, tritt ein Reflex des Augen-Schließens auf. Intensives Brennen in Nase und Augen sowie Atemprobleme verringern die Fähigkeit zum Angriff und zur Verteidigung. Einige Menschen sind jedoch gegen diese Effekte immun. Die Wirkung kann auch bei starken Rauchern oder unter Drogeneinfluss begrenzt sein.

Zulässige Reizstoffe in Deutschland sind das „Pfefferspray“ (Oleoresin Capsicum) und „Tränengas“ oder CS-Gas (2-Chlorbenzylidenemalonsäuredinitril). Pfefferspray ist viel effektiver als CS.

Pfefferspray ist in Deutschland nur als tierabweisendes Spray frei erhältlich. Wenn es jedoch das letzte wirksame und verhältnismäßige Mittel in einer Selbstverteidigungssituation ist, können Sie es auch zur Verteidigung gegen Menschen verwenden. Der Wirkstoff induziert den Reflex, die Augen zu schließen, Schwellungen der Schleimhäute, Atemprobleme und starke Schmerzen in den betroffenen Bereichen des Körpers.

Darf ein Security jemanden festhalten (bzw. ist Gewaltanwendung erlaubt)

Das Jedermanns-Recht gibt jedem das Recht, eine Person festzuhalten. Wenn das Individuum sich dagegen verteidigt, kann auch Zwang eingesetzt werden, um die Festnahme zu erzwingen. Beispielsweise kann der Weg blockiert werden, um zu verhindern, dass der Täter im Auto entkommt oder der Schlüssel aus dem Auto der Person kann weggenommen werden. Körperliche Gewalt ist ebenso zulässig, wenn sie verhältnismäßig angewendet wird. So kann der Verbrecher festgehalten werden, auch wenn es wehtut.

Wenn der Täter Schritte unternimmt, um die Verhaftung durch Flucht zu verhindern, kann er gefesselt werden. Die Maßnahmen müssen jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis zur begangenen Straftat stehen. Wenn der Fall nur eine geringfügige Straftat betrifft, kann keine Handlung gerechtfertigt werden, die die Gesundheit des verhafteten Täters ernsthaft schädigen könnte.

Darf Sicherheitsbediensteter Personalien aufnehmen

Bei dringendem Verdacht können private Sicherheitsdienste die persönlichen Daten des Verdächtigen aufzeichnen. Sie können einen Tatverdächtigen jedoch nicht zwingen, den Ausweis vorzuzeigen – weil er das nicht muss. In diesem Fall muss er jedoch damit rechnen, dass der Sicherheitsbedienstete ihn festhält, bis die Polizei vor Ort eintrifft. Der Verdächtige muss sich der Polizei vorstellen – aber nur bei dringendem Verdacht. Die Polizei kann keine allgemeine Identitätsprüfung durchführen. Sie brauchen immer einen Grund, um eine Identität zu überprüfen.

Dies gilt insbesondere für private Sicherheitsdienste. Unabhängig vom Verdacht können ihnen die Ausweise nur gemäß den internen Vorschriften des Hausbesitzers vorgelegt werden. Beispielsweise können Sie bei einer Veranstaltung überprüfen, ob das Ticket und die persönlichen Daten übereinstimmen. Wenn es am Ort besondere Pflichten gibt, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen oder zustimmen, dass Sie nicht zum Event zugelassen werden.

Foto: Depositphotos.com – macor

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